Beitrag von Claudia
Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit der Frage: Darf man im Schrebergarten wohnen? Der Grund ist denkbar einfach. Ich möchte mich verändern und habe aber kein Geld für ein Haus oder eine Wohnung im Grünen. Meine Eltern hatten einen Schrebergarten, den ich nun übernommen habe. Wunderschön gelegen, inmitten idyllischer Natur. So ganz genau habe ich mich aber mit dieser Thematik noch nicht befasst. Daher ist mir die konkrete gesetzliche Lage auch nicht so klar. Dennoch will ich bald meine Wohnung auflösen, um in meinem Gartenhaus wohnen zu können. Nach der Wohnungsauflösung in den Schrebergarten ziehen ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt. Wer kennt sich damit aus und kann mir eine endgültige Antwort geben?